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BVfK-Wochenendticker
9. Dezember 2023
kompetent – kritisch – konstruktiv
exklusiv für BVfK-Mitglieder

Abmahnen ist ein undankbares Geschäft, wenn man es im Sinne des Gesetzes betreibt

Wenn Ermahnungen nicht helfen, dann dürfte die Schummelei System haben

Mit hohem Aufwand gegen unlautere Methoden - so sichern wir die Einnahmen der BVfK-Mitglieder

OLG Düsseldorf: „Top-Angebot bei GW-Inzahlungnahme“ wettbewerbswidrig. BVfK lässt Hyundai-Vertragshändler irreführende Werbung verbieten

mobile.de organisiert "mo:re 23 Konferenz"

BVfK-Digitallösungen Autohandel 2023: Zeit ist Geld - Werbung kostet Geld - Rechtsrisiken kosten Geld - BVfK-Lösungen sparen Geld

BVfK-Umfrage: Mehrwert- oder Versicherungssteuer? Wie lösen die BVfK-Mitgliedsbetriebe das Thema nach der Umstellung?

Veranstaltungen: RETRO CLASSICS BAVARIA | Autorechtstag

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,
das Abmahnen ist ein undankbares Geschäft, jedenfalls wenn man es im Sinne des Gesetzes betreibt und sich um korrekten Wettbewerb kümmert. Der BVfK ist dazu satzungsgemäß beauftragt und von der zuständigen Bundesbehörde als entsprechend qualifiziert anerkannt. Wenn es dennoch Vereine gibt, bei denen das Abmahngeschäft lukrativ funktioniert, wie etwa bei der Deutschen Umwelthilfe oder dem inzwischen (Dank Ihres BVfK) wohl nicht mehr gegen den Kfz-Handel operierenden VSW, dann liegt das daran, dass man sich auf dem Acker leicht zu findender Verstöße befindet und das ist ein Gebiet, welches nach juristischen Laienverständnis eigentlich überhaupt nicht in dem Bereich unlauteren Wettbewerbs gehört. Denn mit einer zu kleinen Schrift bei den Emissions- und Verbrauchswerten täuscht man keinen potentiellen Kunden und übervorteilt auch keinen Kollegen.

Anders ist das jedoch, wenn man mit Lockvogel-Methoden operiert und z.B. obligatorische Leistungen, wie Überführungskosten gesondert verlangt, um mit einem so gestrippten Preis das Internet zu erobern. Besonders ideenreich und vielfältig auf diesem Gebiet ist nicht etwa ein windiger freier Händler, sondern eine eigentlich angesehene Autohausgruppe, die kürzlich in dritter Generation ihr 100-jähriges Jubiläum feierte. Offensichtlich ist es die jüngste Generation der Familie Thüllen, die sich nicht, wieso manch andere mit solidem Fundament auf Lorbeeren und Wohlstand ausruhen, sondern es immer wieder mit neuen Methoden versucht, die preislich leistungsfähigere Konkurrenz auszustechen. Wenn dagegen dann auch weder Ermahnungen noch Abmahnungen helfen, dann dürfte es auf der Hand liegen, dass die Schummelei System hat und ein Verzicht darauf Einnahmeverluste bedeuten würde. Und nochmals in aller Deutlichkeit: es geht hier um den Verlust von Einnahmen, die man bisher auf Kosten der Konkurrenz mit unlauteren Methoden erwirtschaftet hatte.

Nun stellt sich die Frage, warum sich ausgerechnet der BVfK um Missstände im Vertragshandel kümmern muss? Wer sich die Hintergründe und Zusammenhänge genauer anschaut, findet die Antwort. Wer sich dabei u.a. die Rolle des Geschäftsstellenleiters des Opel Händlerverbands genauer anschaut, der in dieser Angelegenheit delikaterweise die jetzt auch gerichtlich festgestellten unlauteren Methoden seines Mandanten Thüllen verteidigt, der kann ahnen, mit welchen Widrigkeiten man bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Pflichten zu kämpfen hat.

Denn selbst dieser Erfolg (wir gehen davon aus, dass es bei dem Urteil bleibt und der BGH nicht tätig werden wird) ist für die Verbandskasse unterm Strich ein finanzieller Misserfolg, denn es wird am Ende nur eine geringe Erstattung für den Aufwand der BVfK-Juristen geben und im Wiederholungsfall auch keine vier bis fünfstellige Vertragsstrafe, wie man sie bei der Umwelthilfe so gerne einsammelt.

Doch ist es wirklich ein finanzieller Misserfolg? Es ist auch hier eine Frage der Perspektive. Wenn man richtigerweise die wirtschaftlichen Interessen aller Mitglieder berücksichtigt, dann sieht es nämlich anders aus, denn es ist letztendlich mal wieder ein wichtiger Schritt in die Richtung, die unser tägliches Handeln bestimmt:

Alles Gute für Ihren Autohandel!
Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
Feedback gerne an : vorstand@bvfk.de

OLG Düsseldorf: „Top-Angebot bei GW-Inzahlungnahme“ wettbewerbswidrig. BVfK lässt Hyundai-Vertragshändler irreführende Werbung verbieten

Nur 24.874,- € sollte der neue Hyundai Ionic beim Hyundai-Vertragshändler in Krefeld anstelle der lt. Liste geforderten ca. 32.000 € kosten. Dass dieser konkurrenzlos günstige Preis nur gilt, wenn man einen Gebrauchtwagen eintauscht, erfuhr der Betrachter erst auf den zweiten Blick und selbst bei näherem Hinschauen blieben die genauen Konditionen rund um die Inzahlungnahme offen. So bemerkte das Gericht: „Der das Fußnotenzeichen auflösende Text wiederum verhalte sich nicht zu Einzelheiten einer Gebrauchtwageninzahlungnahme, sondern erläutere dem Leser, wo er nähere Informationen zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen erhalten könne. Aber auch der am Ende der Rubrik „Beschreibung“ aufgenommene Hinweis „Angebotspreis gültig bei Inzahlungnahme Ihres Gebrauchtwagens“ sei für das Verständnis der Preisangabe und des Geltungsbereichs des Angebots ohne Bedeutung.“
>>> jetzt weiterlesen

mobile.de organisiert "mo:re 23 Konferenz"

Am 22. und 23. November 2023 veranstaltete mobile.de seine dritte mo:re Konferenz in den Peppermint Studios in Hannover. Die Veranstaltung war vor Ort besuchbar, wurde als Hybrid-Event aber auch frei verfügbar online gestreamt.
„Wir haben eine unfassbare Reichweite generiert und mit der Konferenz 17.000 Zuschauer und organisch über 100.000 Impressionen erreicht! Damit liegen wir deutlich über den Zahlen des Vorjahres und freuen uns, mit den Themenschwerpunkten den Nerv der Branche getroffen zu haben.“ erklärt Matthias Schmidt, Head of Dealer Ecosystems bei mobile.de.
Die Veranstaltung unter dem Motto „NEXT LEVEL“ orientierte sich an drei Kernthemen:
MOBILITY: Die Zukunft schon heute – mit den großen Trends rund um Online-Kauf, E-Mobilität, E-Bikes und vielem mehr.
INNOVATION: Neue Ideen für die Branche – von mobile.de und klugen Köpfen sowie mit neuen Tools für den Handel.
TECH: Digital, automatisiert, smart – vom Daten-Dashboard bis zu ChatGPT: Wie neue Technik den Handel prägt.
Die Zusammenfassung der Highlights finden Sie hier:
>>> zur Webseite
Bild: Matthias Schmidt, Head of Dealer Ecosystems bei mobile.de.

BVfK-Digitallösungen Autohandel 2023

Zeit ist Geld - Werbung kostet Geld - Rechtsrisiken kosten Geld

BVfK-Lösungen sparen Geld

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BVfK-Umfrage: Mehrwert- oder Versicherungssteuer? Wie lösen die BVfK-Mitgliedsbetriebe das Thema nach der Umstellung?

Seit dem 1. Januar 2023 unterliegen entgeltliche Garantiezusagen nicht mehr der Umsatz-, sondern der Versicherungssteuer. Verlangt der Händler ein gesondertes Entgelt für die Fahrzeuggarantie, fällt statt Umsatzsteuer Versicherungssteuer an. Sind die Kosten für die Fahrzeuggarantie dagegen bereits im Verkaufspreis des Fahrzeugs enthalten („inklusive Garantie“), liegt wie zuvor ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft vor. Maßgeblich für die steuerliche Einordnung ist also, ob eine Fahrzeuggarantie in den Kaufpreis eingerechnet wird, oder vom Kunden extra bezahlt werden muss. Wichtige Konsequenz: Ohne MwSt. kein Vorsteuerabzug!
>>> jetzt weiterlesen und an der Umfrage teilnehmen

Veranstaltungshinweise:

7. RETRO CLASSICS BAVARIA am 8. Dezember in Nürnberg gestartet

Drei Tage, drei Hallen, ein Feuerwerk der Fahrkultur
www.retro-classics-bavaria.de

17. Deutscher Autorechtstag vom 18. – 19. März 2024

Richtungsweisend, hochkarätig, erkenntnisreich. Hier geht´s zur Anmeldung: Anmeldung ART 2024
www.autorechtstag.de
Qualitäts-Autohändler 2024

Qualitäts-Autohändler 2024 – Sterne sammeln und Qualitäts-Autohändler werden!

Die offizielle Auszeichnung Qualitäts-Autohändler beweist eine hohe Kundenzufriedenheit und ermöglicht, mit dem Vertrauen seiner Kunden zu werben:
>>> hier geht´s zur offiziellen QAH-Webseite
>>> jetzt anmelden zum Sternesammeln

BVfK-Auktion: nächster Termin am 14. Dezember 2023

Einliefern oder Mitsteigern!
Profi-Versteigerungspartner autobid zu profitieren und seine Fahrzeuge an über 20.000 registrierte Kollegen in 40 Ländern in Europa anzubieten. Los geht´s am 14. Dezember 2023 um 17:00 Uhr.
Wenn Sie Fahrzeuge über die BVfK-Spezialauktion bei Autobid.de, dem Kfz Auktionsportal - nur für Kfz-Händler versteigern möchte, schicken Sie bitte eine E-Mail an auktion@bvfk.de oder rufen Sie uns an: 0228-8540919.
Weitere Informationen: autobid-Vorteilsangebot für BVfK-Händler und unter BVfK/autobid
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